• Privat- und Gerichtsgutachten für bebaute und unbebaute Grundstücke
• Verkehrswertgutachten im Rahmen von Zwangsversteigerungen
• Wohngebäude - Gewerbeobjekte – Mischnutzungen
• Freizeitimmobilien – Sondernutzungen
• Bewertung von Rechten und Belastungen z.B. Wohnrechte, Nießbrauch, Erbbaurechte, Wegerechte, Leitungsrechte, Grundstücksüberbauungen
• Gutachten für Zwecke der Erbschaftssteuer
• Gutachterliche Beratung in Verkaufs- und Kauffällen und Weiteres
• Beratung über Verwertungs- und Entwicklungsmöglichkeiten von Immobilien
• Erstellen von Bestandsaufnahmen von Immobilien, wenn erforderliche Bewertungsunterlagen nicht existieren
• Ermittlung des Investitionsaufwandes wegen Instandhaltungsrückstands oder Bauschäden sowie für Sanierungs-, Erweiterungs- und Umbaumaßnahmen.
• Planunterlagen ( Grundrisse, Schnitte, Lageplan, Baubeschreibung, Flächenberechnungen) sind i.d.R. in den Baugenehmigungsunterlagen vorhanden
• Baujahr, Angaben über Modernisierungen
• Aktueller Grundbuchauszug
• Angaben über sonstige nicht eingetragene Rechte und Belastungen
Für die Honorierung von Leistungen der Ermittlung des Wertes von Grundstücken, Gebäuden und anderen Bauwerken oder von Rechten an Grundstücken wird die nachfolgende Honorartafel zu Grunde gelegt.
Das Honorar richtet sich nach dem Wert (unbelastet) der Grundstücke, Gebäude, oder Rechte, der nach dem Zweck der Ermittlung zum Zeitpunkt der Wertermittlung festgestellt wird.
Honorar nach Zeitaufwand:
Stundensatz für den Sachverständigen: 140,–/Stunde oder nach Absprache
(Alle Honorarangaben zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer )